I. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit unseren Kunden. Abweichenden Bedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit. Abweichungen gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.

II. Angebote und Vertragsschluß

Unsere Angebote stellen im Rechtssinn nur eine Aufforderung an den Kunden dar, uns ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Verbindlich sind sie nur, wenn wir das schriftlich bestätigen.

III. Preise/Zahlungsverzug

Die vereinbarten Preise gelten zuzüglich der am Liefer- oder Leistungstag geltenden Mehrwertsteuer. Für die Berechnung sind die von uns ermittelten Stückzahlen, Mengen und Gewichte maßgeblich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt schriftlich widerspricht. Wird der Vertragspreis nicht rechtzeitig gezahlt, so stellt das eine wesentliche Verletzung einer Vertragspflicht dar.
Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen zu bezahlen. Der Verzugszinssatz beträgt 8%-Punkte über dem im Zeitpunkt des Verzugseintrittes bekannt gemachten Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

IV. Aufrechnung

Gegen unsere Forderungen kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

V. Lieferstellung und Beachtung gesetzlicher Bestimmungen

Die Lieferung erfolgt EXW – ab Werk Stemshorn sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Handelsklauseln werden entsprechend den bei Vertragsschluss gültigen INCOTERMS ausgelegt.

Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über Verwendung, Einfuhr, Transport und Lagerung der von ihm beigestellten Ware.

VI. Transportschäden

Transportschäden hat der Kunde gegenüber dem Transportunternehmen fristgerecht geltend zu machen und uns durch Kopie zu informieren.

VII. Höhere Gewalt

Leistungsverzögerungen aufgrund Höherer Gewalt oder von Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereiches stehen, wie z.B. Naturereignisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Rohstoff- oder Energiemangel, oder Feuer- und Explosionsschäden, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen oder Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns vielmehr, die Erfüllung unserer betroffenen Vertragspflicht um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten, ohne dass der Kunde uns deshalb auf Schadensersatz in Anspruch nehmen könnte.

Dauert die Verzögerung länger als einen Monat, hat der Kunde ein entsprechendes Recht.

VIII. Haftung

Wir haften grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.Im Falle einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung jedoch beschränkt auf den Ersatz typischer, vorhersehbarer Schäden. Werden einfach fahrlässig nur nichtwesentliche Vertragspflichten verletzt, ist unsere Haftung hingegen ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden jedoch keine Anwendung, wenn eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt.

IX. Gewährleistungsrechte

Bei ordnungsgemäßer Untersuchung feststellbare Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt unserer Lieferung oder Leistung anzuzeigen. Andere Mängel hat der Kunde innerhalb zwei Wochen nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen und muss Art und Umfang des Mangels genau beschreiben.

Unter der Voraussetzung rechtzeitiger Anzeige des Mangels hat der Kunde im Mangelfall die gesetzlichen Rechte nach folgender Maßgabe:
Wir können nach unserer Wahl entweder den Mangel beseitigen oder mangelfreie Ware liefern bzw. mangelfrei leisten (Nacherfüllung).

Uns stehen zwei Nacherfüllungsversuche zu. Im Falle des Fehlschlagens auch des zweiten Versuches oder wenn dem Kunden ein solcher unzumutbar ist, kann dieser entweder vom Vertrag zurücktreten oder verlangen, dass der Kaufpreis gemindert wird.

Für Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche gilt VIII oben.

Mängelansprüche verjähren grundsätzlich nach einem Jahr gerechnet ab Ablieferung der Ware. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten jedoch in folgenden Fällen:

  • - Bei Haftung wegen Vorsatzes oder arglistigen Verschweigens eines Mangels.
  • - Für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  • - Im Falle des Rückgriffs des Kunden nach den Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf.

X. Gerichtsstand/Rechtswahlklausel/Teilnichtigkeit

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Stemshorn.

Es gilt deutsches Recht. Für den Abschluss des Vertrages ist die Gültigkeit des CISG allerdings ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung in sonstigen Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit aller sonstigen Vereinbarungen nicht berührt.

  • ampucom®
  • .
  • hermann-löns-weg 2
  • .
  • 49448 stemshorn
  • .
  • germany
  • .
  • webmaster@ampucom.de
  • .
  • tel +49 (0) 54 43 92 99 37